Fehlalarme durch Rauchmelder - Bei Kauf auf Qualität achten

Am Montag, 19.9.2016, wurden die Löschbezirke Limbach und Altstadt der Feuerwehr Kirkel sowie die Drehleiter der Feuerwehr Homburg zu einem vermutlichen Brand in einem Wohnhaus alarmiert. Ein aufmerksamer Nachbar hat der Integrierten Leitstelle einen ausgelösten Rauchmelder in einer Wohnung in der Limbacher Weiherstraße gemeldet. Die Tür wurde mittels eines speziellen Türöffnungswerkzeugs geöffnet. Nach Erkundung des betroffenen Raumes konnte Entwarnung gegeben werden - die Ursache für die Auslösung konnte nicht gefunden werden - es lag kein Brand vor.

 

Mit einem solchen Szenario sehen sich die Feuerwehren in ganz Deutschland immer mehr konfrontiert:

 

Ein Nachbar hört aus einer Wohnung einen Rauchmelder Alarm schlagen. Dort ist niemand zu Hause. Er ruft die Feuerwehr. Diese kommt, schafft sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung und stellt fest, dass der Rauchmelder aus ungeklärter Ursache ausgelöst hat – jedenfalls nicht aufgrund eines Brandes. Solche Einsätze häufen sich seit der Einführung der Rauchmelderpflicht bzw. seitdem klar ist, dass diese kommen wird. Die generelle Rauchmelderpflicht – von Feuerwehren und Verbänden seit langem gefordert – gilt im Saarland ab dem 1.1.2017. Der Handel wirbt bereits seit Monaten mit der kommenden Verpflichtung und bietet teilweise sehr günstige, dennoch zugelassene Geräte an. Doch die billigen Rauchmelder scheinen nach ersten Erfahrungen anfälliger für Fehlalarme zu sein, als qualitativ höherwertigere Geräte. Zweckfremde Auslösungen des Rauchmelders können verschiedene Ursachen haben und mittelfristig auch zu einem Vertrauensbruch zu der Technik führen. In den allermeisten Fällen wird man die Ursache für die Fehlauslösung nicht klären können. Vergisst der Bewohner allerdings die Batterie rechtzeitig zu wechseln, so ertönt periodisch ein Warnton; dieser Warnton kann von aufmerksamen Nachbarn falsch interpretiert werden, woraufhin diese die Feuerwehr alarmieren könnten – so deutschlandweit etliche Male geschehen. Dies passiert mit Rauchmeldern mit Langzeitbatterie nicht, bzw. bei weitem nicht so häufig. Frühestens am Ende der Gesamtlaufzeit der Batterie nach 10 Jahren. Wenn Mücken oder Spinnen in die Rauchmelder gelangen und dort der Sensor reagiert, schlägt der Melder ebenfalls an. Hochwertigere Geräte sind mit einem feinmaschigen Gitter bzw. Netz ausgestattet, wodurch das Eindringen und somit ein Fehlalarm verhindert wird. Da es schon zu Auslösungen aufgrund direkter Sonneneinstrahlung und zu hoher Temperatur kam, sollten die Rauchmelder generell vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

 

Bzgl. der Kennzeichnung der Geräte ist zu beachten, dass die „CE-Kennzeichnung“ auf den Geräten lediglich verrät, dass das Produkt in Deutschland bzw. in Europa verkauft werden darf; es ist kein Prüfzeichen! Vielmehr sollte man darauf achten, dass der Melder mit dem unabhängigen Qualitätskennzeichen „Q“ (Buchstabe „Q“ mit einem innenliegenden Flammensymbol) gekennzeichnet ist. Es steht für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung, wonach man sicher sein kann, dass es sich um geprüfte Langlebigkeit, erhöhte Stabilität gegen äußere Einflüsse, eine fest eingebaute Batterie mit mind. 10 Jahren Lebensdauer handelt und das Risiko von Fehlalarmen reduziert ist. Weitere und umfangreiche Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de und www.qualitaetsrauchmelder.de. Um nervige Fehlalarme, lästiges Batteriewechseln und Unsicherheit zu vermeiden empfehlen wir unbedingt die Anschaffung von Rauchmeldern mit dem Qualitätszeichen „Q“. (pk)

 

siehe auch Bericht in der Saarbrücker Zeitung vom 24./25.9.2016 unter "Veröffentlichungen"

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