Der Unfall:
Im Jahr ereignen sich ca. 4.000 Grillunfälle; statistisch gesehen erleiden bei jedem achten Grillunfall Personen schwere Verbrennungen und müssen in einem der deutschen Verbrennungszentren
behandelt werden. Mehr als die Hälfte aller Unfälle werden durch den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern (z.B. Spiritus, Benzin) verursacht. Beim Entzünden der Gase entstehen hohe Stichflammen,
je nach Menge des Brandbeschleunigers können diese mehrere Meter hoch sein! Gefährdet sind daher nicht nur derjenige, der den Grill entzündet, sondern auch Personen und Gegenstände in näherer
Umgebung. Besonders gefährdet sind Kinder, die in Augenhöhe zum Grill stehen. Durch das Einatmen der heißen Gase können im schwersten Fall auch Verbrennungen der oberen und auch unteren Atemwege
auftreten. Daher: Finger weg von solchen Brandbeschleunigern! Der Handel bietet mehrere sichere Grillanzünder an, welche unter Beachtung grundsätzlicher Sicherheitsaspekte benutzt
werden können.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen:
- Betragen die Verbrennungen mehr als 5-10 % der Haut: Verständigung des Rettungsdienstes unter Notruf 112! Gleiches gilt für den Fall, dass Sie sich unsicher sind!
- Personen unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Gefahrenquelle mit Sand (oder Wasser – hier starke Rauchbildung beachten) löschen.
- Brände von Kleidung sofort löschen – Personen am panischen Wegrennen hindern, um ein weiteres Entfachen der Flammen und noch schwerere Verbrennungen zu verhindern. Am besten eignet sich eine
Wolldecke (keine synthetische Stoffdecke verwenden), welche am Hals beginnend in Richtung Füße abgestreift wird, ohne starken Druck auszuüben. Die Flammen werden somit erstickt. Ein Feuerlöscher ist
ebenfalls geeignet, jedoch das dieser nicht auf das Gesicht gerichtet werden. Ein CO2-Löscher sollte aufgrund der hohen Erfrierungsgefahr nur im äußersten Notfall benutzt werden.
- Immer noch brennende oder glühende Kleiderreste entfernen. Dies gilt nicht, wenn sich diese bereits mit der Haut verbunden haben!
- Eine großflächige Kühlung der Betroffenen ist heute nicht mehr angebracht; die Schädigungen der tieferen Hautschichten sind bereits Sekunden nach dem Geschehnis abgeschlossen. Auf eine lange –
großflächige – Kühlung der Betroffenen ist aufgrund der schnell eintretenden Unterkühlung, möglicher Gerinnungsstörungen und Steigerung des Infektionsrisikos daher zu verzichten. Ist die Verbrennung
auf kleinere Körperareale (bis zu 10% der Körperfläche) beschränkt, sollten diese zehn Minuten lang mit Leitungswasser (15-20° C) vor allem zur Schmerzlinderung gekühlt werden. Keinesfalls darf Eis
zur Kühlung verwenden werden! Auf eine Nutzung von Salben oder Gels sollte ohne ärztliche Anweisung ebenfalls verzichtet werden.
- Betroffenen nie alleine lassen! Die Vitalparameter (Bewusstsein, Atmung, Puls) sind – insbesondere bei größeren Verbrennungen ständig überprüft werden!
- Zur einfachen und schnellen Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche gilt die Faustregel: Handinnenfläche des Betroffenen = 1 Prozent der Körperoberfläche.
Der Bericht basiert auf einer Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes Dr. Hans-Richard Paschen; er ist Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbands in allen medizinischen Fragen. (pk)